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An die Kreise oder kreisfreien Städte - das sind die unteren Denkmalschutzbehörden - oder an die Hansestadt Lübeck. Falls nötig, holen diese die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde ein.

Wer ist für den Denkmalschutz zuständig?

  • Oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
  • Obere Denkmalschutzbehörden: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein
  • Untere Denkmalschutzbehörden: Landrätin oder Landrat für die Kreise, Bürgermeisterin oder Bürgermeister für die kreisfreien Städte sowie die Hansestadt Lübeck
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