An die Kreise oder kreisfreien Städte - das sind die unteren Denkmalschutzbehörden - oder an die Hansestadt Lübeck. Falls nötig, holen diese die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde ein.
Wer ist für den Denkmalschutz zuständig?
- Oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
- Obere Denkmalschutzbehörden: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein
- Untere Denkmalschutzbehörden: Landrätin oder Landrat für die Kreise, Bürgermeisterin oder Bürgermeister für die kreisfreien Städte sowie die Hansestadt Lübeck