Beratung und Unterstützung bei Benachteiligung oder Diskriminierung erhalten
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft Ihnen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen zum Beispiel wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle können Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden oder den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen.
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An wen muss ich mich wenden?
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
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Welche Unterlagen benötige ich?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
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Rechtsgrundlage
- § 1 Absatz 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
- § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie eine Benachteiligung erlebt haben, kann die Antidiskriminierungsstelle bei den beteiligten Stellen oder Personen eine Stellungnahme einholen. Außerdem bietet sie Gespräche an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.
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Verfahrensablauf
- Sie können sich telefonisch, per E-Mail, online oder persönlich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.
- Dabei schildern Sie kurz, was passiert ist und weshalb Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter hört Ihnen zu, stellt Fragen und prüft gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um eine Diskriminierung handelt.
- Sie bekommen erste Informationen und Tipps, was Sie tun können.
- Wenn nötig, folgt ein weiteres Gespräch. Dabei werden Ihre Rechte erklärt und mögliche Schritte besprochen wie zum Beispiel ein klärendes Gespräch, eine Beschwerde oder andere Unterstützung.
- Die Antidiskriminierungsstelle kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden wie zum Beispiel ein Gespräch oder eine Vermittlung zwischen den Beteiligten.
- Wenn weitere Hilfe nötig ist, vermittelt die Antidiskriminierungsstelle an passende Beratungsstellen weiter.
- Wenn Sie zufrieden sind oder keine weiteren Schritte wünschen, wird das Verfahren beendet.
- Alles, was Sie mitteilen, bleibt vertraulich.
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Voraussetzungen
- Sie können sich melden, wenn Sie sich selbst benachteiligt fühlen.
- In manchen Fällen dürfen aber auch Ihre Angehörigen, Zeuginnen oder Zeugen sowie Personen, die Sie unterstützen, Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle aufnehmen.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
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Rechtsbehelf
- Gegen die Entscheidungen der Antidiskriminierungsstelle gibt es keinen Rechtsbehelf.
- Die Stelle entscheidet nicht über Streitfälle, sondern hilft Ihnen mit Beratung und Unterstützung.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landtag des Landes Schleswig-Holstein
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