Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2021-2027


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Der EFRE 2021-2027 in Schleswig-Holstein ist das regionale Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union (EU). Er ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 und unterstützt mit rund 272 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln eine wirtschaftliche, technologische und strukturelle Entwicklung im Land.

Das Programm verfolgt drei zentrale thematische Förderschwerpunkte:

  • Ein Wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein: Förderung von Innovation, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung sowie Stärkung von Kleinst­unternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups.
  • Grünes Schleswig-Holstein: Investitionen in Energiewende, Klimaschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen;
  • Bürgernahes Schleswig-Holstein: Stärkung von Infrastruktur, Lebensqualität und regionaler Entwicklung, insbesondere in ländlichen und benachteiligten Gebieten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie sich über die EFRE-Maßnahmen in Schleswig-Holstein auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WT.SH) informieren.
  • Achten Sie besonders auf die Fördermaßnahmen und Umweltbelange, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Förderkriterien erfüllt.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitstellen können.
  • Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Stelle ein. Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Förderhöhe. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder Ergänzungen angefordert.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Förderbewilligung. Damit können Sie offiziell mit Ihrem Projekt starten und die Mittel abrufen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Da je nach Projekt unterschiedliche Unterlagen benötigt werden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Enddatum für das gesamte EFRE-Programm ist der 31. Dezember 2030.

Bei einigen Fördermaßnahmen können Anträge nur zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Genauere Infos dazu stehen in den Förderrichtlinien und Förderaufrufen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden und soll elektronisch erfolgen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Wirtschaftsförderung und Technologie Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  •  Ihr Projekt muss in den Zielbereichen des EFRE liegen, zum Beispiel:
    • Innovation und Forschung
    • Digitalisierung
    • Energiewende und Klimaschutz
    • Nachhaltige Infrastruktur
    • Umweltfreundliche Wertschöpfung
  • Ihr Vorhaben muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
  • Gefördert werden können Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, abhängig von der jeweiligen Maßnahme.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie das Projekt technisch, organisatorisch und finanziell umsetzen können.
  • Je nach Maßnahme müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, zum Beispiel Projektbeschreibung, Kostenplan, Finanzierungsplan
  • Ihr Vorhaben muss die Richtlinien des Landes und der Europäischen Union einhalten, zum Beispiel in Bezug auf Umwelt, Arbeitsschutz, Beihilferegelungen oder Ausschreibungen.
  • Das Projekt darf nicht bereits aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union finanziert worden sein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt vom Umfang und der Vollständigkeit der Unterlagen ab, liegt aber in der Regel bei mehreren Wochen bis wenigen Monaten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • Wider spruch

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück