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  • Antragsformular

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:

  • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
  • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
  • Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
  • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
    • Ausweis
    •  gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
  • Unterhaltstitel:
    • aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
  • bei Trennung einer Ehe:
    • Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
  • bei unverheirateten Eltern:
    • Vaterschaftsanerkenntung oder -feststellung
  • Einkommensnachweise über:
    • Kindergeld
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
  • gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen
  • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
  • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.
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