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zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
Ausweis
gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
Unterhaltstitel:
aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
bei Trennung einer Ehe:
Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
bei unverheirateten Elternpaaren:
Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
Einkommensnachweise über:
Kindergeld
gegebenenfalls Halbwaisenrente
gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschusskassen
ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.