- Antragsformular
-
zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
- die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
- der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
- Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
-
bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
- Ausweis
- gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
-
Unterhaltstitel:
- aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
-
bei Trennung einer Ehe:
- Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
-
bei unverheirateten Elternpaaren:
- Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
-
Einkommensnachweise über:
- Kindergeld
- gegebenenfalls Halbwaisenrente
- gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
- gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschusskassen
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
- ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.