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Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Offene Ganztagsschulen (alle allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren) haben zum Ziel, ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Angebote der Ganztagsschule sind schulische Veranstaltungen, die unter der pädagogischen Verantwortung der Schule stehen und auf einem auf Dauer angelegten pädagogischen Konzept der Schule basieren, das in enger Abstimmung mit dem Schulträger erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen wurde. Sie berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und legen ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet der Schulträger. Er bzw. ein von ihm eingesetzter Durchführungsträger führen die Angebote auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes durch. Das pädagogische Konzept ist dem MBWFK zur Genehmigung vorzulegen und muss ebenfalls von der Schulaufsicht sowie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befürwortet werden. Die Ganztagsschule verbindet verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, die mindestens an drei Wochentagen sund zusammen mit dem Unterricht täglich jeweils mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für mindestens ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Es ist sicherzustellen, dass an Tagen mit Ganztagsbetrieb ein Mittagessen eingenommen werden kann. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur »Ganztägig lernen«, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird. Bei den gebundenen Ganztagsschulen ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schule die Teilnahme an unterrichtsergänzenden Angeboten in einem festgelegten Rahmen von 34-37 Zeitstunden verpflichtend. Neben den Ganztagsschulen gibt es für den Schulträger in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit, schulische Betreuungsangebote in der Primarstufe einzurichten. Diese können an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren, die nicht als Offene Ganztagsschule genehmigt sind, mit Zustimmung des Schulträgers, im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses vorgehalten werden. Das Betreuungsangebot ergänzt die verlässliche Schulzeit um einen festen zeitlichen Rahmen und kann mit außerschulischen Kooperationspartner durchgeführt. werden Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Träger von genehmigten Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können, sofern die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Angebote der offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe kann der Schulträger vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erheben.
Für die Teilnahme am Mittagessen können zusätzliche Beiträge erhoben werden.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Träger von Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.

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Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals »Bildung Schleswig-Holstein«.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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