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Was erledige ich wo?

Landtag besuchen

Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Sie können den Schleswig-Holsteinischen Landtag besuchen und erleben, wie das Parlament arbeitet. Zu den Plenartagen stehen Tribünenplätze zur Verfügung, die in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden. Zusätzlich haben die Fraktionen einige weitere Plätze.

Wenn Sie wissen möchten, wie der Landtag arbeitet und wer welche Entscheidungen trifft, können Sie verschiedene Angebote des Landtages wahrnehmen.

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An wen muss ich mich wenden?

Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Plenardebatten:

  • Tribünenplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
  • Melden Sie sich so früh wie möglich an, um Ihren Platz zu sichern.
  • Es gibt keine starren Fristen, aber kurzfristige Anmeldungen können zu Wartezeiten oder ausgebuchten Plätzen führen.

Gruppenprogramme, Seminare, Rollenspiele:

  • Termine werden individuell vereinbart.
  • Melden Sie sich rechtzeitig an, damit Termin, Dauer und Inhalte mit Ihnen abgestimmt werden können.

Offene Besucherabende:

  • Termine sind im Jahresplan festgelegt.
  • Es empfiehlt sich, früh genug anzumelden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

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Was sollte ich noch wissen?

Für Programme mit Abgeordnetengesprächen wird auf Antrag ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.

Weitere Informationen zum Besuch des Landtages finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

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Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden, ob Sie den Landtag als Einzelperson oder in einer Gruppe besuchen möchten.
  • Wählen Sie, an welchen Programmen Sie teilnehmen wollen (Plenardebatte, Rollenspiel, Diskussion mit Abgeordneten).
  • Sie melden sich vorher beim Schleswig-Holsteinischen Landtag an.
  • Bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis) mit.
  • Sie kommen am Landtag an und zeigen Ihren Lichtbildausweis vor.
  • Sie erhalten einen Tagesausweis, den Sie während Ihres Besuchs sichtbar tragen.
  • Sie nehmen an den gewählten Programmen teil: Besichtigung, Plenardebatte, Diskussionen oder Seminare.
  • Beachten Sie die Hinweise und Anweisungen des Personals.
  • Am Ende Ihres Besuchs geben Sie den Tagesausweis beim Ausgang wieder ab.

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Voraussetzungen

  • Bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis).
  • Melden Sie sich vorher an, wenn Sie an Plenardebatten oder Programmen teilnehmen möchten.
  • Achten Sie auf eventuelle Alters- oder Gruppenbeschränkungen bei speziellen Programmen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis)

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Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per Telefon oder E-Mail.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landtag des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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