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Was erledige ich wo?

Öffentliche Ausschusssitzungen des Landtages besuchen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Landtages sind in der Regel öffentlich, sodass Sie dabei sein können. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel persönliche Interessen geschützt werden müssen, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Bei einer Ausschusssitzung können Sie beobachten, wie die Abgeordneten über wichtige Themen unserer Gesellschaft sprechen und Entscheidungen vorbereiten. Dazu gehören Bildung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltschutz. So bekommen Sie einen direkten Einblick in die Arbeit des Landtages.

Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor. Somit tragen die Ausschüsse dazu bei, dass die Regierung kontrolliert wird, Gesetze entstehen und die Öffentlichkeit informiert wird. Sie als Besucher oder Besucherin können sehen, wie Empfehlungen entstehen, die später im Plenum besprochen werden, auch wenn diese Empfehlungen selbst nicht verbindlich sind.

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An wen muss ich mich wenden?

Landtag des Landes Schleswig-Holstein 

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie genügend Zeit für die Sicherheitskontrollen am Eingang ein. Der Landtag ist in der Regel barrierefrei erreichbar.

In der Regel sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen während der Sitzung nicht erlaubt.

Große Taschen, Rucksäcke oder sperrige Gegenstände müssen oft an der Garderobe abgegeben werden.

Ausschusssitzungen können je nach Tagesordnung unterschiedlich lange dauern. Prüfen Sie daher vorab die geplante Dauer, damit Sie Ihren Besuch einplanen können.

Der Landtag bietet Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besondere Bedürfnisse. Informieren Sie sich vorher, wenn Sie Unterstützung benötigen.

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Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit dem Landtag auf und teilen mit, welche Sitzung Sie besuchen möchten. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und eventuell die Anzahl der Begleitpersonen an.
  • Der Landtag prüft, ob die gewünschte Sitzung öffentlich ist und ob genügend Plätze zur Verfügung stehen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Besuchs, die Sie am Tag der Sitzung vorzeigen.
  • Am vereinbarten Termin kommen Sie mit Ihrem Ausweis zum Landtag.
  • Während der Sitzung gelten bestimmte Regeln, zum Beispiel keine Störungen der Debatte und das Einhalten der vorgesehenen Sitzplätze.

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Voraussetzungen

  • Sie können nur an Sitzungen teilnehmen, die öffentlich sind.
  • Eine vorherige Anmeldung beim Landtag ist erforderlich. So kann der Landtag sicherstellen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen am Tag des Besuchs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis)

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Melden Sie sich bitte früh genug an, damit genügend Plätze für Sie reserviert werden können.

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Bearbeitungsdauer

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel zeitnah eine Bestätigung Ihres Besuchs.

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landtag des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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