Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten in Anspruch nehmen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Bürgerbeauftragte unterstützt alle Menschen, die Hilfe in sozialen Angelegenheiten suchen. Sie berät und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und setzt sich für Ihre Anliegen bei den Behörden ein. Darüber hinaus kann die Bürgerbeauftragte Vorschläge machen, wenn gesetzliche Regelungen verbessert oder ergänzt werden sollten. Auf diese Weise stärkt sie die Position der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.
Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.
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An wen muss ich mich wenden?
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Bereits vorliegende Bescheide zum Anliegen, aber auch allgemeine Fragen zu Leistungen (wenn vorhanden)
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen hängen davon ab, um welche Rechtsfrage es sich handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen gegebenenfalls selbstständig Rechtsmittel bei den Behörden einlegen.
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Rechtsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
- § 3 Absatz 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
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Was sollte ich noch wissen?
Die Bürgerbeauftragte und ihr Team dürfen für die Bearbeitung Ihres Anliegens Auskünfte bei Behörden einholen, Unterlagen anfordern und Stellungnahmen einholen. Dies setzt das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden voraus. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes.
Medizinische Gutachten oder Obergutachten können von der Bürgerbeauftragten jedoch nicht erstellt werden. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen ist die Bürgerbeauftragte nicht die richtige Ansprechpartnerin.
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Verfahrensablauf
- Sie können telefonisch, per E-Mail oder persönlich mit der Bürgerbeauftragten und deren Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.
- Sie schildern Ihr Anliegen, und die Bürgerbeauftragte hört genau zu, um Ihre Situation zu verstehen.
- Ihre vorhandenen Bescheide oder Unterlagen werden gemeinsam geprüft.
- Die Bürgerbeauftragte informiert Sie über Ihre Rechte, Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
- Die Bürgerbeauftragte überprüft, ob Ihr Anliegen bearbeitet wurde, und gibt Ihnen bei Bedarf weitere Hinweise.
- Die Bürgerbeauftragte nimmt Kontakt mit Behörden auf, wenn die ratsuchende Person dies wünscht und es zweckmäßig erscheint.
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Voraussetzungen
- Sie haben ein Anliegen in sozialen Angelegenheiten, zum Beispiel zu Sozialleistungen, Pflege, Wohnen oder Beratung.
- Sie benötigen Hilfe oder Information, um Ihr Anliegen zu klären.
- Sie sind bereit, Unterlagen oder Bescheide vorzulegen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens wichtig sind.
- Auch allgemeine Fragen zu den Rechtsgebieten können gestellt werden.
- Ihr Anliegen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten, das heißt, es betrifft die Unterstützung und Vertretung gegenüber Behörden in sozialen Fragen.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
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Rechtsbehelf
- Die Bürgerbeauftragte selbst kann keine rechtlichen Entscheidungen treffen, sondern unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Anliegens.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landtag des Landes Schleswig-Holstein
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