Verbindliche Ursprungsauskunft erhalten
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- Artikel 22 und 33 Unionszollkodex (EU-Verordnung Nummer 952/2013)
- Artikel 64 Unionszollkodex (EU-Verordnung Nr. 952/2013) in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Präferenzregelung
- Artikel 59ff. Unionszollkodex (EU-Verordnung Nr. 952/2013)
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 09.01.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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