Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme
Zuständige Stelle
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
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Urheber
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Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 4a Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- § 21 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
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