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Was erledige ich wo?

Zwischenprüfung in einem dualen Ausbildungsberuf ablegen


Leistungsbeschreibung

Die Zwischenprüfung zeigt, was Sie in Ihrer Ausbildung bisher gelernt haben. Geprüft werden die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.

Sie müssen an der Zwischenprüfung teilnehmen. Nur dann können Sie später zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein gutes Ergebnis kann eine Voraussetzung dafür sein, dass Sie früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ob das möglich ist, hängt von den geltenden Regeln ab.

In manchen Fällen müssen Sie keine Zwischenprüfung absolvieren. Das gilt für Berufe, in denen die Abschlussprüfung in 2 zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet oder wenn Ihnen bereits eine andere abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren angerechnet wurde.

Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil. Je nach Beruf gibt es zusätzlich einen praktischen Teil. Die beiden Teile finden meist an verschiedenen Tagen statt. Die schriftliche Prüfung schreiben alle Auszubildenden in Deutschland am selben Tag und zur selben Uhrzeit.

Die Zwischenprüfung findet meist etwa in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrer Ausbildungsordnung. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle in Ihrer Region organisiert. Das ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wenn Sie eine Umschulung machen, können Sie auf Antrag ebenfalls an einer Zwischenprüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie oder der Träger der Umschulung die Kosten der Prüfung bezahlen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.
  • Nachdem Sie zur Zwischenprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Am Tag der Zwischenprüfung müssen Sie sich am Prüfort mit einem Identitätsnachweis ausweisen.
  • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
  • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
  • Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
  • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Zwischenprüfung
  • gegebenenfalls Formular «Antrag auf Nachteilsausgleich»

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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