Veranstaltungen, Projekte und Publikationen des Landesbeauftragten für politische Bildung
Leistungsbeschreibung
Der Landesbeauftragte für politische Bildung berät in Schleswig-Holstein den Landtag und die Landesregierung in Fragen der politischen Bildung. Der Landesbeauftragte und sein Team nehmen die Aufgaben der früheren Landeszentrale für politische Bildung wahr.
Der Landesbeauftragte macht politische Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Tätigkeit wird verstanden als Beitrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken und die politische Kultur in Schleswig-Holstein zu beleben. Gemeinsam mit Kooperationspartnern entwickelt der Landesbeauftragte neue Ideen für die Demokratiebildung und setzt diese in die Praxis um.
Der Landesbeauftragte für politische Bildung führt Veranstaltungen und Projekte zu historischen und politischen Themen durch. Das Angebot umfasst zudem Publikationen und Unterrichtsmaterialien.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Landeszentrale für politische Bildung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Welche Gebühren fallen an?
Für die Abgabe der Publikationen wird eine Bereitstellungspauschale von 1 - 4 Euro fällig.
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Rechtsgrundlage
- Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung
- Gesetz zur Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für politische Bildung (PolBiLBeauftrG SH)
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Formulare
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Was sollte ich noch wissen?
Publikationen können grundsätzlich nur an Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger anderer Länder müssen sich an die Landeszentrale für politische Bildung ihres Landes wenden.
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Urheber
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