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ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
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eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (ebenfalls nicht älter als drei Monate),
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ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung,
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eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren, ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie anhängig ist,
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eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,
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ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis).
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.