Hunde(beiß)vorfall melden
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Hund einen Angriff verübt, ist es wichtig, dies schnellstmöglich dem Ordnungsamt zu melden. So kann das Ordnungsamt die Situation prüfen, geeignete Maßnahmen ergreifen und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Bitte geben Sie bei der Meldung möglichst genaue Informationen zum Vorfall und zum beteiligten Hund an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
keine
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Rechtsgrundlage
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Urheber
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Onlinedienste
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Verfahrensablauf
- Beschreiben Sie den Tathergang
- Benennen Sie Zeit und Ort
- Benennen Sie mögliche Zeugen
- Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
- Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
- Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein
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