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Was erledige ich wo?

Briefwahl beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein für eine Bundestagswahl beantragt, aber nie erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

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Was sollte ich noch wissen?

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Inneren (BMI) 

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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