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Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen


Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.

Zu solchen Maßnahmen gehören:

  • Straßenbaumaßnahmen
  • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
  • Umzüge
  • Veranstaltungen

Sie dürfen mit den Maßnahmen erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.

Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen

Die Anordnung sorgt für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Außerdem stellt sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:

  • die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
  • Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Wenn Sie eine Verkehrsraumeinschränkung für eine Arbeitsstelle beantragen, müssen Sie eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benennen.

Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post oder E-Mail beantragen.

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Falls ein Formular vorhanden ist:
    • Laden Sie es herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist:
    • Verfassen Sie einen formlosen Antrag und unterschreiben sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen Ihren Antrag und beziehen gegebenenfalls weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).


Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.

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Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch, das heißt die öffentliche Nutzung, nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch eine Arbeitsstelle: Sie besitzen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat »Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen« (MVAS).

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Welche Unterlagen benötige ich?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
  • maßstabsgerechter Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat »Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen« (MVAS) 
  • optional:
    • Verkehrszeichenplan
    • Umleitungsplan
    • Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • Signallage/Signalzeichenplan

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für weniger umfangreiche Maßnahmen.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 261.

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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