Kann ich dir behilflich sein?
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/in
- § 11 Absatz 1 Nummer 3e Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Anhang I Nummer 3.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Urheber
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An wen muss ich mich wenden?
- Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
- Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der »Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)« geht.
- Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht.
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Was sollte ich noch wissen?
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