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Die Ausübung der Heilkunde umfasst jede beruflich oder gewerblich vorgenommene Tätigkeit, bei der Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen festgestellt, geheilt oder gelindert werden, auch wenn diese Tätigkeit im Dienste anderer erfolgt.

Mit der uneingeschränkten Erlaubnis dürfen Sie sich offiziell »Heilpraktikerin« oder »Heilpraktiker« nennen.

Mit einer sektoralen Erlaubnis dürfen Sie die Heilkunde nur in einem bestimmten Bereich ausüben, zum Beispiel:

  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie

Weitere Gebiete können unter Umständen zugelassen werden.

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