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Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Mit der uneingeschränkten Erlaubnis dürfen Sie sich offiziell »Heilpraktikerin« oder »Heilpraktiker« nennen.

Mit einer sogenannten »sektoralen« Erlaubnis dürfen Sie die Heilkunde nur in einem bestimmten Bereich ausüben.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Überprüfungen nach dem Heilpraktikergesetz vorgenommen:

  • Heilpraktiker/in
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • Weitere Gebiete sind gegebenenfalls möglich.
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