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  • 175 Euro, schriftliche Kenntnisüberprüfung
  • 225 Euro, mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung
  • Zuzüglich Gebühr für die Erlaubniserteilung - Auskünfte darüber erteilt Ihnen das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt)
  • In der Regel erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Rechnung über die Gesamtsumme vom Gesundheitsamt bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
  • Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.
  • Im jeweiligen Einzelfall können folgende - zusätzliche - Gebühren anfallen:
    • 150 Euro; Rücknahme des Antrags nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung
    • 50 Euro; Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung


  • schriftliche Kenntnisüberprüfung

    Gebühr: 175,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung

    Abgabe: 225,00 EUR (Vorkasse: nein)
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