Einsicht in einen Planfeststellungsbeschluss nehmen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Planfeststellungsbeschluss einsehen, wenn Sie sich über ein Bau- oder Infrastrukturprojekt informieren möchten.
Diese Beschlüsse betreffen oft größere Vorhaben wie Straßen, Schienenwege oder Gewässerausbau. Sie enthalten die Begründung der Entscheidung und die Abwägung öffentlicher sowie privater Interessen.
Durch die Einsicht erhalten Sie detaillierte Informationen zu den geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen.
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Verfahrensablauf
- Die Behörde prüft Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet über notwendige Maßnahmen oder Entschädigungen.
- Der Beschluss wird Ihnen zugestellt und öffentlich ausgelegt.
- In der Regel erfolgt die Benachrichtigung durch eine öffentliche Bekanntmachung.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Rechtsgrundlage
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
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