Beteiligung bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Regionalplan neu erstellt oder geändert wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung einzubringen. Als Bürgerin oder Bürger können Sie Anregungen und Bedenken äußern. Unternehmen haben die Möglichkeit, wirtschaftliche Interessen oder Standortfragen einzubringen. Behörden und öffentliche Stellen werden bei Betroffenheit zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
- Sobald der geplante Regionalplan öffentlich bekannt gemacht wird, können Sie sich dazu äußern oder eine Stellungnahme abgeben.
- Ihre Stellungnahme soll vorzugsweise online erfolgen. Weitere Möglichkeiten zur Abgabe - zum Beispiel schriftlich, vor Ort bei der zuständigen Behörde oder während einer öffentlichen Veranstaltung - entnehmen Sie der Bekanntmachung.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle informiert und zur Abgabe einer Online-Stellungnahme aufgefordert.
- Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Stellungnahmen von der zuständigen Behörde geprüft. Dabei werden private und öffentliche Interessen berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen anschließend mitgeteilt.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Beteiligungszeitraum wird mit der Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
- § 10 Absatz I Raumordnungsgesetz (ROG)
- § 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
- § 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG)
- § 9 Landesplanungsgesetz (LaplaG)
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
-
Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen. Dazu gehören beispielsweise eine Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes, ein Verkehrsplan und eine Karte der Umweltschutzgebiete.
-
Textlichen Festsetzungen mit Angaben zu den Entwicklungszielen, Leitlinien und möglichen Regelungen für die Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, den Umweltschutz und die Regionalplanung.
-
Begründung, in der die Hintergründe, Ziele und Konzepte erläutert werden.
-
Anhängen und Gutachten, die weitere relevante Informationen und Analysen enthalten.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Beteiligte Kommunen
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.