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In einen Regionalplan Einsicht nehmen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
    • Verkehrsplan
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
    • Angabe der Entwicklungsziele,
    • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung,
      • Infrastruktur,
      • Umweltschutz und
      • Regionalplanung
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
  • Anhänge und Gutachten
  • In Schleswig-Holstein gehört noch der Umweltbericht zum Regionalplan

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Regionalplan besteht aus mehreren Bestandteilen.

  • Planzeichnung: Karten zur Zonierung, Verkehrswege, Umweltschutzgebiete.

  • Textliche Festsetzungen: Entwicklungsziele, Leitlinien, Regelungen zu Siedlung, Infrastruktur, Umwelt und Regionalplanung.

  • Begründung: Hintergründe, Ziele und Konzepte des Plans.

  • Anhänge und Gutachten: Fachliche Einschätzungen und zusätzliche Informationen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Voraussetzungen

  • keine

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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