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Einsicht in einen landesweiten Raumordnungsplan nehmen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,

  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und

  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

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Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Rechtsgrundlage

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Zuständige Stelle

Jeweilige Landesbehörde

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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