Informationen über das Bürgerhaus erhalten
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Im Bürgerhaus können Sie Räume für private Feiern, sowie für kulturelle und soziale Veranstaltungen mieten.
Das Bürgerhaus bietet Ihnen passende Räume und eine moderne Ausstattung für folgende Veranstaltungen:
- Soziale Angebote aller Art
- Kulturelle Veranstaltungen
- Schulungen, Beratungen, Kurse
- Vorträge, Aufführungen, Lesungen
- Private Feiern und Treffen
- Versammlungen und Tagungen
- Märkte, Messen, Basare
- Tanzabende von der Disco bis zum Ball
- und andere
Das Haus steht Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen sowie Einrichtungen aus der Verwaltung offen.
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An wen muss ich mich wenden?
örtliche Bürgerhaus
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Verfahrensablauf
- Sie wenden sich direkt an das Bürgerhaus, wenn Sie eine Veranstaltung durchführen oder besuchen möchten.
- Sie stellen eine Mietanfrage. Hierzu geben Sie das Datum, die Uhrzeit, den Anlass und die benötigte Ausstattung an.
- Sie bekommen eine Rückmeldung, ob der Raum noch verfügbar ist.
- Sie erhalten eine Bestätigung sowie den dazugehörigen Mietvertrag.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Keine
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Welche Gebühren fallen an?
Bei einer Raummiete können Mietkosten sowie gegebenenfalls weitere Gebühren anfallen.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
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Was sollte ich noch wissen?
Für Fragen zum Kuratorium, zur Steuerungsgruppe, zu Schadenersatzforderungen, zur Vermietung, zur Abrechnung oder zur Ausstattung wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt.
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Fachliche Freigabe
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