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Was erledige ich wo?

Informationen über Öffnungszeiten von beweglichen Brücken erhalten


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Die Überfahrt von beweglichen Brücken ist für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger zu bestimmten Öffnungszeiten möglich.

Für die Schifffahrt wird die Brücke hochgeklappt. Die Brücke kann zu diesen Zeiten nicht betreten oder befahren werden.

Schiffsfahrerinnen und Schiffsfahrer können eine solche Brückenöffnung beim Brückenpersonal beantragen.

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Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch beim Brückenpersonal und beantragen eine Brückenöffnung.

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Voraussetzungen

  • Sie wollen die Brücke überqueren.
  • Sie sind Schiffsführerin oder Schiffsführer und wollen unter der Brücke hindurch fahren.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Als Schiffsfahrerin oder Schiffsfahrer müssen Sie sich 20 Minuten vor Ihrer beabsichtigten Passage der Brücke beim Brückenpersonal melden. Beachten Sie hierzu bitte die Dienstzeiten des Brückenpersonals.

Brückenöffnungen an Samstagen und Sonntagen müssen Sie bereits bis zum Freitag vor Ihrer Passage beim Brückenpersonal beantragen.

Bei einer Brückenöffnung müssen Sie mit einer Wartezeit von ungefähr 15 Minuten rechnen.

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Was sollte ich noch wissen?

Rechnen Sie immer mit außerplanmäßigen Brückenöffnungen für die Schifffahrt.

Ruderboote, Paddelboote, Kanus und Kajaks dürfen unter der geschlossenen Brücke hindurchfahren.

Motorboote dürfen darunter durchfahren, wenn sie unmotorisierten Boote begleiten.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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