Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Bewerbung für eine Weiterbildung an einer Fachschule in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft oder Sozialwesen abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Sonderzulassung zu beantragen.
Mit dieser Sonderzulassung können Sie einen Platz an der Fachschule erhalten, auch wenn Sie die regulären Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung - entweder die Sonderzulassung oder eine Ablehnung.
- Bei positiver Entscheidung dürfen Sie an der Fachschule Ihre Weiterbildung aufnehmen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
- Sie weisen eine besondere Eignung für den angestrebten Weiterbildungsgang nach.
- Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Berufserfahrung vorzuweisen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnis(se) (beglaubigte Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
- Praxisnachweise wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse
- Falls vorhanden: Zertifikate von Fortbildungen oder Qualifikationen
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für das aktuelle Schuljahr endet die Frist an den Schulen in der Regel Ende Februar.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.