Zulassung zur Externenprüfung an der Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Mit der Externenprüfung können Sie die Fachhochschulreife erwerben, ohne eine Fachoberschule regulär besucht zu haben. Die Prüfung stellt sicher, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
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Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
- Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und erfahren, an welcher Schule die Prüfung stattfindet.
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An wen muss ich mich wenden?
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
- Sie haben mindestens einen mittleren Schulabschluss.
-
Sie erfüllen eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen:
- Sie haben eine mindestens zweijährige anerkannte einschlägige Berufsausbildung in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik oder Wirtschaft und Verwaltung abgeschlossen.
- Sie haben eine mindestens zweijährige gleichwertige Ausbildung abgeschlossen.
- Sie verfügen über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in den genannten Fachbereichen in Vollzeit.
- Sie haben die Prüfung höchstens einmal nicht bestanden.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
-
Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Falls der Schulabschluss im Ausland gemacht wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
-
Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Fachbereich
- Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
- Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Erklärung über die Prüfungsvorbereitung
-
Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben
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Welche Gebühren fallen an?
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.
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Rechtsgrundlage
- § 60 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
- 61 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
- § 62 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
- § 63 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
- § 64 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
- § 1 Fachoberschulverordnung (FOSVO)
- § 2 Fachoberschulverordnung (FOSVO)
- § 4 Fachoberschulverordnung (FOSVO)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
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