Bürgerberatung in Anspruch nehmen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Viele Menschen haben im Umgang mit Behörden und Institutionen Berührungsängste. Oftmals kommen sie mit für sie unklaren Bescheiden in Kontakt, sind unzufrieden oder finden sich im "Behördendschungel" nicht oder nur unzureichend zurecht. Aus diesem Grund haben zahlreiche Kommunen eine Bürgerberatung eingerichtet.
Die Bürgerberatung hilft Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen des täglichen Lebens. Sie ist Mittler zur städtischen Verwaltung und zu anderen Behörden und Institutionen. Die Bürgerberatung bietet jedoch keine Rechtsberatung.
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An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
- §1 Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -)
- § 16c Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -)
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