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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Quelle: Redaktion Stadt Kiel (115-Service)

Die Pressearbeit umfasst unter anderem Auskünfte an Medien, die Vorbereitung und Veranstaltung von Pressekonferenzen sowie Pressebesichtigungen, das Vermitteln und Begleiten von Interviews, die Zusammenarbeit mit anderen Pressestellen sowie die Information, Akkreditierung und Betreuung von in- und ausländischen Journalistinnen und Journalisten.

Die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert Informationen, Dienstleistungen und ein gewünschtes Erscheinungsbild der Stadt, zugeschnitten auf die jeweiligen Zielgruppen. Dazu gehören gedruckte Publikationen ebenso wie Imagefilme, Messepräsentationen, Werbemittel oder Online-Angebote.

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Rechtsgrundlage

  • Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG)
  • Gesetz über die Presse des Landes Schleswig-Holstein (PresseG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
  • Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Sondernutzungssatzung)

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Pressereferat, Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Kiel.

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Welche Gebühren fallen an?

Der Bezug von Informationen ist in der Regel kostenfrei.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu der Landeshauptstadt Kiel finden Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel (Link sh. unten).

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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