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Was erledige ich wo?

Spielplätze besuchen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Ihre Gemeinde plant, errichtet, unterhält und betreibt öffentliche Spielplätze. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen wohnortnah geeignete Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Planung und Einrichtung von Spielplätzen,
  • die Ausstattung mit altersgerechten Spielgeräten,
  • die regelmäßige Kontrolle, Pflege und Instandhaltung der Anlagen sowie
  • die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit.

Öffentliche Spielplätze stehen allen Kindern und Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung. Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und tragen zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung bei.

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Verfahrensablauf

Es ist kein Verfahren vorgesehen. Öffentliche Spielplätze können ohne Antrag und kostenlos genutzt werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

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Voraussetzungen

  • Die als öffentliche Spielplätze gewidmeten Flächen sind in der Regel durch durch Beschilderung ausgewiesen.
  • Spielplätze sind in erster Linie für Kinder und Jugendliche gedacht. Sie dürfen sich als Erwachsene dort aufhalten, insbesondere zur Begleitung und Aufsicht von Kindern.
  • Bitte beachten Sie die vor Ort ausgeschilderten Regeln, zum Beispiel zu Altersangaben für Spielgeräte, Nutzungszeiten (Ruhezeiten), zum Mitführen von Hunden und zu Rauch- oder Alkoholverboten.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

Es fällt keine Bearbeitungsdauer an, da kein Antrag und kein Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Keine

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Was sollte ich noch wissen?

  • Manche Spielplätze haben altersgerechte Bereiche wie zum Beispiel Kleinkinderbereich, Bereich für 6-12- Jährige.
  • Wenn Sie Eltern oder Begleitpersonen sind, sollten Sie die Alterskennzeichnung der Spielgeräte beachten, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Auch wenn die Spielplätze öffentlich und sicher gestaltet sind, liegt die Aufsichtspflicht für Kinder bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Öffentliche Spielplätze ersetzen keine Betreuung, sondern dienen der freizeitlichen Nutzung und Bewegung.
  • Ihre Kinder sollten nur auf Geräten spielen, die intakt und sauber sind.
  • Bei Verschmutzung, defekten Geräten oder Schäden sollten Sie die Kommune informieren.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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