Spielplätze besuchen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Ihre Gemeinde plant, errichtet, unterhält und betreibt öffentliche Spielplätze. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen wohnortnah geeignete Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- die Planung und Einrichtung von Spielplätzen,
- die Ausstattung mit altersgerechten Spielgeräten,
- die regelmäßige Kontrolle, Pflege und Instandhaltung der Anlagen sowie
- die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit.
Öffentliche Spielplätze stehen allen Kindern und Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung. Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und tragen zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung bei.
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Verfahrensablauf
Es ist kein Verfahren vorgesehen. Öffentliche Spielplätze können ohne Antrag und kostenlos genutzt werden.
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An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
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Voraussetzungen
- Die als öffentliche Spielplätze gewidmeten Flächen sind in der Regel durch durch Beschilderung ausgewiesen.
- Spielplätze sind in erster Linie für Kinder und Jugendliche gedacht. Sie dürfen sich als Erwachsene dort aufhalten, insbesondere zur Begleitung und Aufsicht von Kindern.
- Bitte beachten Sie die vor Ort ausgeschilderten Regeln, zum Beispiel zu Altersangaben für Spielgeräte, Nutzungszeiten (Ruhezeiten), zum Mitführen von Hunden und zu Rauch- oder Alkoholverboten.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Keine
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Welche Gebühren fallen an?
Keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
Es fällt keine Bearbeitungsdauer an, da kein Antrag und kein Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
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Rechtsgrundlage
- § 32 Jugendförderungsgesetz (JuFöG)
- § 33 Jugendförderungsgesetz (JuFöG)
- § 34 Jugendförderungsgesetz (JuFöG)
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Rechtsbehelf
Keine
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Was sollte ich noch wissen?
- Manche Spielplätze haben altersgerechte Bereiche wie zum Beispiel Kleinkinderbereich, Bereich für 6-12- Jährige.
- Wenn Sie Eltern oder Begleitpersonen sind, sollten Sie die Alterskennzeichnung der Spielgeräte beachten, um Verletzungen zu vermeiden.
- Auch wenn die Spielplätze öffentlich und sicher gestaltet sind, liegt die Aufsichtspflicht für Kinder bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Öffentliche Spielplätze ersetzen keine Betreuung, sondern dienen der freizeitlichen Nutzung und Bewegung.
- Ihre Kinder sollten nur auf Geräten spielen, die intakt und sauber sind.
- Bei Verschmutzung, defekten Geräten oder Schäden sollten Sie die Kommune informieren.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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