Ordnungswidrigkeit melden
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltende Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die Anzeige kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Informationen zum Sachverhalt, Zeitpunkt, Ort und beteiligten Personen an. Die Behörde prüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Mit Ihrer Anzeige tragen Sie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei.
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An wen muss ich mich wenden?
Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
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Verfahrensablauf
- Sie melden den Verdacht bei der zuständigen Behörde.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben.
- Bei hinreichendem Verdacht wird ein Verfahren eingeleitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls Rückfragen oder weitere Informationen zum Verfahren.
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Voraussetzungen
- Sie haben einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
- Sie können möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Sachverhalt machen.
- Die Meldung erfolgt schriftlich, mündlich oder elektronisch.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Genaue Beschreibung des Sachverhalts
- Angaben zu Ort, Zeit und beteiligten Personen
- Falls vorhanden, Beweismittel wie Fotos oder Dokumente
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
- § 46 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- § 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- § 158 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO)
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Was sollte ich noch wissen?
Sie sind nicht verpflichtet, die Anzeige zu erstatten, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Unrichtige oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Ihre Identität kann auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
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Fachliche Freigabe
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein des Landes Schleswig-Holstein
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