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Ordnungswidrigkeit anzeigen


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Quelle: Redaktion Stadt Kiel (115-Service)

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit.

Die Stadt als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet ein bei Gefährdungen der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit. Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen in bestimmten vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen.

Außerdem werden allgemeine Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Diese umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete, beispielsweise gegen

das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
das Bundesmeldegesetz
das Passgesetz
das Personalausweisgesetz
das Aufenthaltsgesetz
das Asylverfahrensgesetz
das Unterhaltsvorschussgesetz
die Gewerbeordnung
das Gaststättengesetz
das Waffengesetz
das Güterkraftverkehrsgesetz
das Schulgesetz
und einer Vielzahl weiterer Gesetze.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. für Bußgelder bei verkehrsrechtlichen Verstößen ist nicht der Sachbereich Allgemeine Gefahrenabwehr, allgemeine Ordnungswidrigkeiten zuständig!  siehe Leistung "Kfz: Bußgeld" !

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Zuständige Stelle

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