Fernwärmepreise als Wärmenetzbetrieb für Fernwärme melden
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.
Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:
- 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
- 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
- 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
- 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh
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Verfahrensablauf
- Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
- Sie suchen oder ergänzen das jeweilige Netz und tragen die Preise zu den Verbrauchsfällen ein.
- Anschließend speichern Sie Ihre Angaben.
- Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.
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An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (LKartB E)
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Voraussetzungen
Es werden mindestens zehn Anschlüsse beliefert.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Preisdaten sind erstmals am 01. Oktober 2025 zu melden. Bei einer Änderung der gemeldeten Preisdaten ist die Änderung spätestens an demjenigen Tag mitzuteilen, an dem die Änderung wirksam wird.
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Rechtsgrundlage
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
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