Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Urheber
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen in Schleswig-Holstein
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen in Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 4 Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheins (Jägerprüfungsverordnung)
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Leistungsbeschreibung
Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung sowie einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die bestandene Jägerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheins.
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Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
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An wen muss ich mich wenden?
Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
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Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter für einen Jugendjagdschein: 16 Jahre
- Sie müssen die geforderte körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
- der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
- der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings
- der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilnimmt; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden
- gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene
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Welche Gebühren fallen an?
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach Anmeldung bei der Stelle, bei der Sie die Jägerprüfung absolvieren möchten.
Gebühr: 280,00 EUR (Vorkasse: nein)
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Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs.
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Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie die vor dem 1. April 1953 Inhaber eines Jahresjagdscheins waren, müssen Sie die Jägerprüfung nicht erneut ablegen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
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