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Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

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Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht bzw. den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
  • Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
  • Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
  • Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und machen Angaben sowohl zu Ihrer eigenen Person als Betreuerin oder Betreuer als auch zur betreuten Person.
  • Bei Bedarf laden Sie Nachweise hoch (zum Beispiel Betreuerausweis, medizinische Unterlagen).
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
  • Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Angaben im Melderegister.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und über die weiteren Schritte und den Entscheidungsstatus informiert.

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Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
  • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

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Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.04.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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An wen muss ich mich wenden?

Personalausweisbehörde 

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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