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ESF Plus - Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen Ausbildungsbetreuung beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Mit der »Regionalen Ausbildungsbetreuung« werden eine Abbruchpräventionsberatung und ein Konfliktmanagement durch Unterstützung von Auszubildenden ermöglicht, deren Ausbildung zu scheitern droht, mit dem Ziel, die begonnene Ausbildung zu stabilisieren.

Hierzu werden auch die Unternehmen eingebunden. Angeboten wird eine professionelle Beratung mit innovativen Methoden (Selbstwirksamkeit, systemischer Ansatz der Beratung, Züricher-Ressourcen-Modell, unter anderem), eine Betreuung bei Wechsel in eine andere Betriebsstätte/Schule/Ausbildung/Maßnahme inklusive Bewerbungsberatung und Hilfe zur Qualifizierung.

Ferner erfolgt eine Unterstützung der Jugendlichen durch individuelle Angebote zur Ausbildungsplatzwahl, die ihren Hemmnissen bzw. Bedarfen gerecht werden (zum Beispiel Teilzeitausbildung, untypische Ausbildungen oder ähnlich). Dabei ist die Ausbildungsbetreuung mit Betrieben, Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Beratungsstellen, Trägern und Trägerinnen der beruflichen Bildung etc. eng vernetzt und bindet Fachdienste (Drogen-, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, psychologische Beratung unter anderem) in den eigenen Betreuungsprozess mit ein.

Vermittlungen erfolgen auch in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Ebenfalls begleitet werden Jugendliche in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) sowie Nachbetreuung aus Maßnahmen des dritten Sozialgesetzbuches, sofern keine alternativen Angebote der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter bestehen.

Es findet eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft statt. Dies gilt auch für junge Geflüchtete und Asylsuchende unter Berücksichtigung ihres erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs und des gesteigerten organisatorischen Aufwands. Ebenfalls gewährleistet wird eine gendersensible Beratung; d. h. unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden von vornherein und regelmäßig berücksichtigt, wobei eine stereotypische Rollenzuweisung bei der Ausbildungsplatzsuche vermieden wird. Die Verhinderung endgültiger Ausbildungsabbrüche durch Reintegration in alternative berufliche Bildungsmöglichkeiten für einen Verbleib im dualen Ausbildungssystem wird angestrebt. Ferner werden Unternehmen bei der Wiederbesetzung von durch vorzeitige Vertragslösungen frei gewordenen Stellen unterstützt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Regionale Ausbildungsbetreuung« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de .

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stelle

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

  • Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale und fachkundige Beratungsarbeit verweisen können.
  • Sie stellen in der Projektkonzeption dar, wie die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben und eine flächendeckende Beratung innerhalb der Region sichergestellt werden können.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein 

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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