Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (z. B. Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.
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Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Produktionsschulen« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
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Voraussetzungen
Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
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Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
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Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung - VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates - VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
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Onlinedienste
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