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ESF Plus - Förderung für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen beantragen


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Zielgruppe sind Auszubildende im Handwerk und in den grünen Berufen, deren Ausbildungsverhältnisse in die Ausbildungsvertragsdatenbanken der Handwerkskammern Schleswig-Holstein beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eingetragen sind.

Um die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu erhöhen und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden zu gewährleisten, fördert das Land mit dieser Aktion einen Teil der Lehrgangskosten von Auszubildenden anerkannten ÜLU-Lehrgängen der Grund- und Fachstufe im Handwerk sowie ÜLU-Lehrgängen in grünen Berufen.

Als Teil der fachpraktischen Ausbildung stellen ÜLU-Lehrgänge sicher, dass Auszubildende unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebs ihr Berufsbild vollständig erlernen und eine Ausbildung auf dem modernsten technischen Niveau durchlaufen.

Gefördert werden Lehrgangskosten in Form einer Teilnahmetagespauschale der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung

  • im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
  • in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.

Die jeweils ein- bis zweiwöchigen ÜLU-Lehrgänge finden in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der Handwerks-  beziehungsweise Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen statt.

Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen etc.) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen und sind zur Antragsstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein berechtigt.

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Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de .
  • Auswahl der Projektträger:
    • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt die Anträge in Abstimmung mit dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
    • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

  • Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt.
  • Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen etc.) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen.
  • Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen stattfinden.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

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Was sollte ich noch wissen?

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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