Förderungen als Person in der Tagespflege erhalten
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.
Dabei werden folgende Faktoren beachtet:
- Wie viele Stunden arbeiten Sie?
- Wie viele Kinder betreuen Sie?
- Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?
Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.
Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.
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Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
- Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
- Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
- Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
- Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.
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An wen muss ich mich wenden?
Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte
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Voraussetzungen
- Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
- Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
- Antrag auf Laufende Geldleistungen
- Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge)
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Rechtsgrundlage
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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