Wer ist für die Genehmigung von Ferienwohnungen zuständig?
Der Kreis Schleswig-Flensburg erteilt als Untere Bauaufsichtsbehörde die baurechtliche Genehmigung von Ferienwohnungen. Diese müssen zum einen bauplanungsrechtlich („Darf in diesem Gebiet eine Ferienwohnung sein?“) und zum anderen bauordnungsrechtlich („Hält die Ferienwohnung die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Beschaffenheit baulicher Anlagen ein?“) zulässig sein.