Was muss ich tun, wenn ich aus einer genehmigten Ferienwohnung wieder Dauerwohnraum schaffen möchte?
Ebenso wie für den Fall der Umnutzung zu einer Ferienwohnung, muss für den Fall der Nutzungsänderung zu Dauerwohnraum ein neuer Bauantrag gestellt werden.
Es ist dabei belanglos, ob die Fläche vor der Genehmigung als Ferienwohnung schon einmal als Wohnraum genutzt wurde.