Informationen über die Gemeindevertretung und Stadtvertretung erhalten
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde sowie über den Gemeindehaushalt, sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung werden durch die jeweilige Verwaltung umgesetzt.
Städte sind Gemeinden, die die Bezeichnung »Stadt« führen. Die Gemeindevertretung der Städte wird als Stadtvertretung bezeichnet.
Einige Städte führen abweichende Bezeichnungen wie Ratsversammlung, Bürgerschaft oder Stadtverordnetenkollegium.
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu lokalen Angelegenheiten haben, können Sie sich an die kommunalen Gemeindevertretungen wenden.
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An wen muss ich mich wenden?
Ratsbüro der Gemeinden, Städte, Kreisfreien Städte und Kreise
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Verfahrensablauf
- Die Gemeindevertretung oder Stadtvertretung berät und beschließt in der Regel in öffentlicher Sitzung.
- Die Sitzungstermine und die Tagesordnungen zu den Sitzung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung werden öffentlich bekanntgemacht.
- Viele Gemeinde und Städte stellen auf ihren jeweiligen Internetseiten Informationen über die Gemeindevertretung oder Stadtvertretung ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt zur Verfügung (Sitzungstermine, Zusammensetzung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung, Ausschüsse) zur Verfügung.
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Voraussetzungen
Keine
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Welche Unterlagen benötige ich?
Keine
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Sie können als Zuschauerin oder Zuschauer an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung teilnehmen.
Bei bestimmten Themen oder Tagesordnungspunkten dürfen Sie an der Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung nicht teilnehmen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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Rechtsbehelf
Keine
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