Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten
Urheber
- Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten
- Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten in Schleswig-Holstein
- Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten in Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Kommunalverwaltungen unterteilen ihr Gebiet in eine sogenannte kleinräumige Gliederung, um eine einheitliche und eindeutige räumliche Zuordnung von Daten zu ermöglichen, insbesondere im Bereich der Einwohnerverwaltung und Statistik.
Die kleinräumige Gliederung ist ein ordnungssystematisches Modell, das für viele Fachämter und Verwaltungsbereiche notwendig ist. Sie besteht aus hierarchisch gegliederten Einheiten wie Stadtteilen, Stadtvierteln, Baublöcken und Baublockseiten:
Ein Baublock umfasst eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken, die durch Straßen, Topografien oder Verwaltungsgrenzen begrenzt ist.
Eine Baublockseite ist eine der Kanten dieses Blocks; jede Hausnummer im Gemeindegebiet wird genau einer Blockseite zugeordnet.
Diese Struktur ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Gebäuden, die räumliche Verortung von Vorgängen und die Zusammenführung von Fachdaten aus verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die kleinräumige Gliederung schafft somit die Grundlage für eine einheitliche Datenbasis innerhalb einer Kommune.
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Verfahrensablauf
- Sie richten Ihre Anfrage schriftlich, telefonisch oder online an die zuständige Stelle.
- Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen und stellt Ihnen die verfügbaren Informationen bereit.
- Falls erforderlich, erhalten Sie auch Hinweise auf digitale Kartenwerke oder weiterführende Portale.
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An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
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Voraussetzungen
Keine
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Welche Unterlagen benötige ich?
Keine
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Welche Gebühren fallen an?
Für besondere Datenauswertungen können Gebühren entstehen - je nach Aufwand und Umfang.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Teilweise sind interaktive Karten oder Gemeindeverzeichnisse online verfügbar.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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