Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Kommunalverwaltungen unterteilen ihr Gebiet in eine sogenannte kleinräumige Gliederung, um eine einheitliche und eindeutige räumliche Zuordnung von Daten zu ermöglichen, insbesondere im Bereich der Einwohnerverwaltung und Statistik.

Die kleinräumige Gliederung ist ein ordnungssystematisches Modell, das für viele Fachämter und Verwaltungsbereiche notwendig ist. Sie besteht aus hierarchisch gegliederten Einheiten wie Stadtteilen, Stadtvierteln, Baublöcken und Baublockseiten:

Ein Baublock umfasst eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken, die durch Straßen, Topografien oder Verwaltungsgrenzen begrenzt ist.

Eine Baublockseite ist eine der Kanten dieses Blocks; jede Hausnummer im Gemeindegebiet wird genau einer Blockseite zugeordnet.

Diese Struktur ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Gebäuden, die räumliche Verortung von Vorgängen und die Zusammenführung von Fachdaten aus verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die kleinräumige Gliederung schafft somit die Grundlage für eine einheitliche Datenbasis innerhalb einer Kommune.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie richten Ihre Anfrage schriftlich, telefonisch oder online an die zuständige Stelle.
  • Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen und stellt Ihnen die verfügbaren Informationen bereit.
  • Falls erforderlich, erhalten Sie auch Hinweise auf digitale Kartenwerke oder weiterführende Portale.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Keine 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Keine

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für besondere Datenauswertungen können Gebühren entstehen - je nach Aufwand und Umfang.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Teilweise sind interaktive Karten oder Gemeindeverzeichnisse online verfügbar.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück