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Was erledige ich wo?

Niederschlagswassergebühren bezahlen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Für die Ableitung und Behandlung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in die öffentliche Kanalisation gelangt, werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren helfen dabei, die Kosten für den Betrieb und die Pflege der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu decken.

Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist, beispielsweise durch Gebäude, Terrassen oder gepflasterte Flächen. So wird sichergestellt, dass die Kosten gerecht verteilt werden.

Sollten Sie Fragen zu den Gebühren oder zur Berechnung haben, können Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wie sich die Gebühren in Ihrem konkreten Fall zusammensetzen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ein.
  • Die Gemeinde prüft die Angaben zu den versiegelten Flächen und den Anschluss an die Kanalisation.
  • Die versiegelte Fläche wird ermittelt und die Gebühr auf dieser Grundlage berechnet.
  • Die Gemeinde informiert Sie über die Höhe der Niederschlagswassergebühr.
  • Die Gebühr wird in der Regel jährlich in Form eines Bescheids festgesetzt und ist entsprechend zu bezahlen.
  • Bei Unklarheiten oder Änderungen (zum Beispiel Neubau, Flächenveränderungen) können Sie die Gemeinde informieren, um eine Anpassung der Gebühr zu veranlassen.

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Voraussetzungen

  • Das Grundstück verfügt über versiegelte Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
  • Die versiegelten Flächen sind nachweisbar dokumentiert (zum Beispiel durch Pläne oder Katasterauszüge).
  • Die Gemeinde ist für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und erhebt Gebühren gemäß ihrer Satzung.
  • Es liegen keine Befreiungen oder Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor (zum Beispiel durch Versickerung vor Ort).

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lage- und Flurstücksinformationen (Grundbuchauszug oder Katasterplan)
  • Nachweis über versiegelte Flächen (Pläne, Skizzen oder Luftbilder)
  • Baupläne oder Bebauungspläne (falls vorhanden)
  • Angaben zum Anschluss des Niederschlagswassers an die öffentliche Kanalisation
  • Nachweise über bestehende Befreiungen oder Sonderregelungen (Versickerung vor Ort)

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Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich meist nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist.

Die Gebühren werden von der jeweiligen Kommune festgelegt und können daher unterschiedlich ausfallen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gemeinde und Umfang der eingereichten Unterlagen variieren.

In der Regel erfolgt die Berechnung innerhalb weniger Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Bei Rückfragen oder fehlenden Angaben kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

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Was sollte ich noch wissen?

Amts- oder Stadtverwaltung, Fachbereich Kämmerei und Finanzen

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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