Reisepass melden
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen neuen Reisepass benötigen, wenden sich Sie an Ihre zuständige Passbehörde. Dort werden Ihre Angaben aufgenommen und es wird alles Notwendige veranlasst, damit Sie Ihren neuen Reisepass so schnell wie möglich erhalten.
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Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
- Sie kommen persönlich zum Termin und melden sich am Empfang.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nimmt Ihre Meldung entgegen und erfasst die relevanten Angaben, zum Beispiel zu einem Verlust, einem Diebstahl oder einer Beschädigung.
- Ihre Angaben und die vorgelegten Unterlagen werden geprüft.
- Die Behörde dokumentiert die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an weitere zuständige Stellen weiter, zum Beispiel an die Polizei oder an die Passregisterstelle.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung und Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses ein Onlinedienst angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
- Sie wählen aus, welche Meldung Sie vornehmen möchten, zum Beispiel den Verlust, den Diebstahl oder eine Beschädigung Ihres Reisepasses.
- Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Meldung elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Meldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.
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An wen muss ich mich wenden?
Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
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Voraussetzungen
- Ihr Reisepass wurde ist verschwunden oder beschädigt.
-
Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
- Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
- Bei einem Diebstahl die polizeiliche Diebstahlanzeige.
- Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
-
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
-
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
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Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung Ihres Reisepasses ist in vielen Fällen kostenfrei. Wenn zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind oder weitere Leistungen der Behörde anfallen, können Gebühren entstehen.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Reisepass verloren, gestohlen oder beschädigt ist, sollten Sie dies möglichst zeitnah melden. Es gibt keine feste Frist, die Sie einhalten müssen.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird die Meldung sofort entgegengenommen und dokumentiert. Wenn weitere Prüfungen notwendig sind, kann dies etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
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