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Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten können. Daher stellen viele Kommunen Informationen darüber bereit, wie junge Menschen sich einbringen können.

Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungsformate wie Jugendforen, Kinder- und Jugendbeiräte, Umfragen, Workshops oder digitale Beteiligungsangebote. Auch bei Planungen vor Ort wie etwa beim Bau eines Spielplatzes oder bei der Gestaltung öffentlicher Räume und Straßen müssen Kinder und Jugendliche mitwirken.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie und wo Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde beteiligt werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu bestehenden Angeboten und Ansprechpersonen.

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Zuständige Stelle

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 - Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

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Rechtsgrundlage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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