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Informationen zur Queerpolitik erhalten

Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Queerpolitik setzt sich für die Rechte und das Wohlbefinden von LGBTQIA*-Personen ein, indem sie Diskriminierung bekämpft und Vielfalt in allen Bereichen der Gesellschaft fördert. Dies umfasst Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung, Bildung, Schaffung sicherer Räume und Unterstützung von LGBTQIA*-Gemeinschaften.

LGBTQIA* steht für Lesbian (lesbisch), Gay (schwul), Bisexual (bisexuell), Transgender (transgender), Queer (queer), Intersex (intersexuell), Asexual (asexuell) und weitere Identitäten. Der Begriff deckt eine breite Palette sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ab. Das Sternchen steht für alle weiteren geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen. Die seltener genutzte deutsche Abkürzung lautet LSBTIQ*.

»Queer« ist ein Begriff, der Menschen beschreibt, die sich nicht in die traditionellen Kategorien von Geschlecht und sexueller Orientierung einordnen lassen. Er dient als Sammelbegriff für alle, die sich nicht als heterosexuell oder cisgender (dem Geschlecht entsprechend, das bei der Geburt zugewiesen wurde) identifizieren.

Ziel der Queerpolitik ist eine inklusivere und gerechtere Gesellschaft, die auf Akzeptanz und Respekt basiert. Trotz Fortschritten stehen LGBTQIA*-Personen weiterhin vor erheblichen Herausforderungen, wie Diskriminierung, Vorurteilen und Gewalt, die zu psychischen Belastungen und sozialer Isolation führen können. Diese Probleme müssen anerkannt und aktiv angegangen werden, damit jede*r nach eigenen Vorstellungen leben und sich frei entfalten kann.

Das Land Schleswig-Holstein setzt sich aktiv gegen die Diskriminierung und für die Unterstützung von LGBTQIA*-Personen ein. Das Sozialministerium fördert den Landesaktionsplan für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten und stellt dafür finanzielle Mittel bereit. Mit dieser Unterstützung führen queere Vereine und Initiativen verschiedene Aktionen und Veranstaltungen durch, um die Community zu stärken und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

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An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG)

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Rechtsgrundlage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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