Förderung für Angebote zur Fach- und Arbeitskräftesicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus EU- und/oder Drittstaaten beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Aktion »Vielfalt im Betrieb - Fachkräftesicherung für Schleswig-Holstein« hat sich die Förderung und langfristige Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten zum Ziel gesetzt. Die Aktion unterstützt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten durch individuelle Beratung und Begleitung durch die in der Aktion tätigen sogenannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter im betrieblichen Alltag.
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Verfahrensablauf
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Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Vielfalt im Betrieb« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
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Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
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In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de
Auswahl der Projektträger:
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Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
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Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
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Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein
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Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mit Ihren Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern folgendes Leistungsangebot (nicht abschließend) anbieten:
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Individuelle Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der betrieblichen Integration zum Beispiel Konfliktlösungsangebote, Kriseninterventionen, interne Schulungen und Angebote, die ein gegenseitiges, kulturelles Verständnis in der Belegschaft fördern
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Unterstützung beim Aufbau einer internen Betreuungsstruktur, ähnlich einem »Coach-the-Coach« Ansatz
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Vernetzung der für die Integration verantwortlichen Personen in interessierten Unternehmen und Organisation von Treffen zum gegenseitigen Austausch (Peer-to-Peer)
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Gruppenberatungen, Workshops und Schulungen zu übergreifenden Themen der Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten, wie z. B. zu interkulturellen Kompetenzen und zur Förderung eines integrativen Arbeitsumfelds
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Gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen für die Thematik und Maßnahmen der betrieblichen Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten und um auf die Angebote der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern aufmerksam zu machen
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Welche Unterlagen benötige ich?
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Projektantrag
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Projektbeschreibung
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gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
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Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Was sollte ich noch wissen?
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
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