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Was erledige ich wo?

Förderung für die Beratung zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot »Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein« hat sich zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von natürlichen Personen an der beruflichen, allgemeinen, kulturellen und politischen Weiterbildung zu steigern. Die Weiterbildung soll dabei aber nicht nur der Förderung der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und der beruflichen Karriere dienen, sondern auch selbstbestimmte, mündige Teilhabe in der Transformationsgesellschaft, Chancengleichheit und aktive Beteiligung an demokratischen Prozessen fördern.

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Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Weiterbildungsberatung« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.

  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen.

  • Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.

  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie:

  • Als Stelle außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung verfügen.
  • Außerdem sollen sie in enger Kooperation mit relevanten Akteuren auf Landes- und Regionalebene zusammenarbeiten.

Zu den Angebotenen Leistungen sollten gehören:

  • Berufliche Weiterbildung
  • Allgemeine Weiterbildung
  • Kulturelle Weiterbildung
  • Politische Weiterbildung

Beratungsformate:

  • Internetangebot (gegebenenfalls mehrsprachig)
  • Service-Telefon (zentrale Rufnummer)
  • E-Mail Postkorb
  • Live-Chat
  • Video-Telefonie
  • Messenger
  • Vor-Ort-Beratung

Beratungen von Unternehmen erfolgen durch fachkompetente Stellen, zum Beispiel die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Agenturen für Arbeit, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder sonstige Stellen (Verweisberatung)

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Projektantrag

  • Projektbeschreibung

  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sehen vor, dass Sie die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren. Eine Missachtung kann gemäß Artikel 50 Abs. 3 der VO (EU) 2021/1060 zu einer Rückforderung von bis zu 3 Prozent der Zuwendung aus ESF Plus-Mitteln führen. Näheres findet sich im »Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit«, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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