Wikingeck Schleswig: Kreis Schleswig-Flensburg obsiegt vor dem Verwaltungsgericht im Kostenstreit mit dem Bund
Die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts folgte der rechtlichen Bewertung des Kreises Schleswig-Flensburg und verurteilt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, zur Übernahme von 64,25 % der Sanierungskosten. Hintergrund des Rechtsstreits, indem der Kreis durch eine Feststellungsklage die Leistungsverpflichtung des Bund erstreiten konnte, ist der Umfang der dem Bund als Eigentümer der belasteten Flächen zuzurechnenden Sanierungskosten.
Der Urteilsfindung geht ein jahrelanger Rechtstreit zwischen den Beteiligten voraus. Bisher hatte der Bund sich mit 2,8 Mio. Euro (ca. 10 %) an den geschätzten Gesamtsanierungskosten in Höhe von 28,3 Mio. Euro beteilig. Aktuell ist der Kreis mit rund 8,3 Mio. Euro in Vorleistung gegangen. Die Sanierungsarbeiten liegen im Zeitplan und können voraussichtlich zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Ob der Bund von der Möglichkeit der Berufung Gebrauch machen wird, blieb offen.
Landrat Dr. Wolfgang Buschmann zeigt sich sehr zufrieden mit dem erstrittenen Urteil und stellt ergänzend fest: „Es geht hier nicht allein um die Übernahme von Kosten, sondern auch um Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen. Der ganze Streit hätte vermieden werden können, wenn sich der Bund an seinerzeitige Abreden gehalten hätte.“ Es sei der Kreispolitik zu verdanken, so Buschmann weiter, dass der Kreis trotz einer angespannten Finanzlage und dem Widerstand des Bundes die Sanierung des kontaminierten Wikingecks weiter vorantreiben konnte. Dafür ist er mit einem hohen Millionenbetrag in Vorleistung gegangen. „Ich wünsche mir, dass durch das Urteil eine neue Verlässlichkeit im Umgang zwischen dem Kreis und dem Bund möglich wird.“
Seit Oktober 2023 laufen die Sanierungsarbeiten am Wikingeck. Die Altlasten einer Dachpappen- und Asphaltfabrik an der Schlei stellten eine zunehmende gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere dar, sodass der Kreis als Untere Natur- und Bodenschutzbehörde tätig wurde.