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Datum: 27.06.2025

B 76: Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hasselholmer Talbrücke

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hasselholmer Talbrücke ab sofort wegen eines beschädigten Fahrbahnübergangs auf 60 Stundenkilometer reduziert. Bis zu einer Sanierung der Übergangskonstruktion wird die reduzierte Höchstgeschwindigkeit bestehen bleiben. Die Einschränkung dient bis dahin der Schonung der baulichen Brücken-Substanz.

Durch beschädigte Teil des südlichen Übergangs wird die Konstruktion stark belastet und es kommt zu Schlaggeräuschen beim Überfahren. Zur Ermittlung des Schadensumfang ist ein kurzfristiger Vor-Ort-Termin mit einer Fachfirma geplant. Erst anschließend kann der LBV.SH mit der Detailplanung der Instandsetzung beginnen.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dagmar Barkmann | Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein | Mercatorstraße 9 | 24106 Kiel | Telefon 0431 383-0 | presse@lbv-sh.landsh.de | Medien-Informationen unter www.lbv-sh.de 


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